gesetzliche Rentenversicherung

Dass der Rentenversicherungsbeitrag monatlich an die gesetzliche Rentenversicherung oder einen zugeordneten Rentenversicherungsträger geleistet wird und dem der privaten Person zugeordneten Rentenversicherungskonto zugewiesen wird, sind die wichtigen Grundlagen. Wissenswert ist es aber auch, wer hinter der gesetzlichen Rentenversicherung steht.

gesetzliche Rentenversicherung

gesetzliche Rentenversicherung

Die Geschichte, die Entstehung und die langfristige Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung an sich und die des Rentenversicherungsbeitrages sind einfache Hintergrundinformationen. Die gesetzliche Rentenversicherung kann inzwischen auf eine mehr als 100 jährige Entwicklung zurückblicken. Zahlreiche Änderungen und Anpassungen bestimmen die Geschichte der Rentenversicherung und werden auch in den kommenden Jahren immer wieder vor sich gehen. Doch nicht nur die bisherige Geschichte und Entwicklung beinhaltet zahlreiche und wissenswerte Informationen. Wir informieren Sie auf diesen Seiten über alle Daten und Fakten zur Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung sowie zur Besteuerung der gesetzlichen Rente. Zudem stellen wir Ihnen die grundlegenden Informationen zur Versicherungspflicht sowie zu Ihren Rechten und Pflichten als zukünftiger Rentenberechtigter einfach und verständlich zur Verfügung. Das für jede Person angelegte Rentenversicherungskonto, dessen kontinuierliche Führung und die lebenslang bestehende und eindeutig zugewiesene Rentenversicherungsnummer sind weitere Zusatzthemen. Gerne informieren wir Sie rund um die gesetzliche Rentenversicherung an sich, den Rentenversicherungsbeitrag und die stellen Ihnen Wissenswertes rund um die finanziellen Rahmenbedingungen der gesetzlichen Rentenversicherung und der Rente zur Verfügung. Obwohl der monatliche Rentenversicherungs-beitrag auf den ersten Blick das verfügbare Einkommen schmälert und nicht als Lebensunterhalt zur Verfügung steht, stellt dieser doch eine grundlegende Säule bei der Alters- und Hinterbliebenenvorsorge dar. Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung beruht nicht auf der behördlichen Willkür, sondern ist ganz einfach eine soziale Absicherung die gesetzlich geregelt ist. Das Sozialgesetzbuch definiert die gesetzlichen und stattlichen Vorsorge- und Absicherungsmöglichkeiten von Grund auf und ist für den Rentenversicherungsträger eine verbindliche Gesetzgebung. Letztendlich profitieren alle berufstätigen Personen sowie deren Angehörige von der Leistung ihres Beitrages zur Rentenversicherung. So einfach die Ableistung des Rentenversicherungsbeitrages ist, so komplex sind die möglichen Leistungen, deren Berechnung und deren Finanzierung. Mit den nachfolgend dargestellten Erklärungen möchten wir Ihnen ein wenig Hintergrundwissen rund um die gesetzliche Rentenversicherung, den Rentenversicherungsträger und der Verwendung Ihres Rentenversicherungsbeitrages vermitteln.

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