Die Einschätzungen und die notwendigen Berechnungen zur Festlegung des Rentenversicherungsbeitrages für das Folgejahr beginnen bereits Anfang Oktober. Für das Jahr 2013 wurde die Grundlage zur Festsetzung vom Rentenversicherungsbeitrag 2013 bereits in der Zeit vom 16.10 bis zum 18.10.2012 gelegt. Ausschlaggebend sind die Berechnungen des „Schätzer Kreises für Rentnerfinanzen“. Die ersten Berechnungen für die Festlegung des Rentenversicherungsbeitrags 2013 aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung des deutschen Marktes wurden bereits im Juni 2012 angestellt. Seit diesem Zeitpunkt konnte eine erneute, positive Entwicklung festgestellt werden. Diese positive Entwicklung bezieht sich daher auch auf die Rentenfinanzen und somit auf die finanzielle und wirtschaftliche Situation der gesetzlichen Rentenversicherungsträger. Anhand der Berechnungen wurde die Feststellung getroffen, dass die wirtschaftliche Situation eine Beitragssenkung nach sich ziehen wird. Laut dem SGB erfolgt die Beitragssenkung dann, wenn die Nachhaltigkeitsrücklage die 1,5 % Marke in Bezug auf die monatlich zu leistenden Rentenzahlungen übersteigt. Da dies im Jahr 2012 eindeutig gegeben ist, wird der Rentenversicherungsbeitrag 2013 erneut angepasst. Diese Anpassung zieht auch hier für alle Arbeitnehmer sowie für Bund, Länder und Gemeinden deutliche Vorteile in Bezug auf das verfügbare Einkommen und die verfügbaren finanziellen Mittel nach sich.
Für Arbeitnehmer bedeutet die erneute Anpassung und Senkung des Rentenversicherungsbeitrags 2013 eine Erhöhung des verfügbaren Nettoeinkommens. Bund, Länder und Gemeinden profitieren von sinkenden Abgaben für ihre Angestellten aufgrund des verminderten Beitrages. Von der Anpassung des Rentenversicherungsbeitrags 2013 ist nicht nur die gesetzliche Rentenversicherung betroffen, sondern auch die Vereinigung der Knappschaft.
Der Versicherungsbeitrag 2013 für Arbeitnehmer wird auf 18,9% gesenkt. War die Beitragssenkung für 2012 mit 0,3 % noch relativ gering ausgefallen, fällt die kommende Senkung des Rentenversicherungsbeitrags 2013 um 0,7 % ansprechend für alle Beteiligten aus. Obwohl die Summe der Rentenzahlungen und Rentenleistungen für das Jahr 2013 als ansteigend eingeschätzt und errechnet wird, kann die Beitragssenkung beibehalten und durchgesetzt werden. Bei der knappschaftlichen Rentenversicherung wird der Rentenversicherungsbeitrags 2013 sogar um 0,9 % gesenkt. Aus dem festgelegten Beitragssatz zur knappschaftlichen Rentenversicherung von 26 % wird dann ein deutlich angepasster Rentenversicherungsbeitrags 2013 von 25,1 %.