Die am häufigsten durch die gesetzliche Rentenversicherung erbrachte Leistung ist die Zahlung der regelmäßigen, monatlichen Rente. Diese wird ab dem Zeitpunkt ausgezahlt, an dem die private Person aus dem Berufsleben ausscheiden und in das Rentenalter eintritt.
Der frühestmögliche Eintrittstermin in das Rentenalter und der Beginn des Rentenbezugs werden zum einen gesetzlich vorgegeben und zum zweiten von der Rentenversicherung noch einmal gesondert mitgeteilt. Wichtig ist hier, dass weder der Eintritt in das Rentenalter noch der Bezug der monatlichen Altersbezüge ein automatisierter Prozess sind. Auch wenn die Rentenversicherung bereits im Vorfeld den Tag und die Höhe der gesetzlichen Rente mitteilt, ist dies noch keine Bestätigung über den zukünftigen Erhalt der Altersleistung. Trotz des geführten Rentenversicherungskontos und der Mitteilung über die Höhe der Rente muss ein dafür gedachter Antrag vollständig ausgefüllt werden. Die laut dem Sozialgesetzbuch gesicherte Altersleistung durch die gesetzliche Rentenversicherung bedarf eines schriftlichen Antrages, der frühzeitig zu einem festgelegten Termin an den zugeordnet Rentenversicherungsträger übersandt werden muss. Anschließend ergeht der bestätigende Bewilligungsbescheid und eine endgültige Mitteilung über die zugesicherte Rentenleistung ab dem dann schriftlich bekanntgegebenen Stichtag.Mehrfache Leistungserbringung
Die Rentenleistung im Alter ist im weitesten Sinne aus mehreren Leistungen kombiniert. Zum einen erhält der Rentner oder die Rentnerin die erwirtschafteten Anteile an der Rentenversicherung, welche aufgrund der im Berufsleben erbrachten Rentenversicherungsbeiträge errechnet und festgelegt werden. Eine einmalige Zahlung ist nicht möglich, die gesetzliche Altersrente wird in gleichbleibenden Beträgen bis zum Lebensende der beziehenden Person ausgezahlt. Zudem übernimmt die gesetzliche Rentenversicherung im Alter dann die Krankenversicherungsbeiträge für den Rentenempfänger. Die Krankenversicherung muss mit dem Bezug der Rente dann nicht in Eigenleistung getragen werden sondern wird an eine gesetzliche Kasse geleistet, die speziell auf Rentenbezieher ausgelegte Tarife und Leistungen anbietet. Die Höhe der im Alter garantierten Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung kann während des Berufslebens nur sehr bedingt oder aber gar nicht beeinflusst werden.
Lückenloser Versicherungsverlauf
Das einmal angelegte Rentenversicherungskonto wird mit dem Rentenversicherungsbeitrag regelmäßig und kontinuierlich angespart, bis keine Versicherungspflicht mehr besteht. Der Arbeitnehmeranteil und der Arbeitgeberanteil am Rentenversicherungsbeitrag werden direkt bei der Gehaltsabrechnung abgeführt. Die Abführung des Rentenversicherungsbeitrags erfolgt anhand der Rentenversicherungsnummer. Diese muss vom Arbeitnehmer beim Antritt der beruflichen Tätigkeit angegeben werden und wird von den Arbeitgebern in der Regel aus dem vorzulegenden Sozialversicherungsausweis entnommen. Die Zuordnung durch die Rentenversicherungsnummer ist eindeutig, diese beinhaltet unter anderem das Geburtsdatum des Arbeitnehmers. Das einmal angelegte Konto zur Zahlung des Rentenversicherungsbeitrages bleibt bis zum Lebensende bestehen und kann nicht aufgelöst oder übertragen werden. Dort werden automatisch alle Änderungen in Bezug auf den Familienstand, den Namen und die Anschrift hinterlegt. Da keinerlei Sonderzahlungen auf das Rentenversicherungskonto erfolgen können, ist der allein der Rentenversicherungsbeitrag der entscheidende Faktor bei der Berechnung der Rentenleistung im Alter. Gleichzeitig werden aber auch entgeltlose Zeiten bei der Rentenberechnung berücksichtigt. Dies betrifft unter anderem Frauen, die die Erziehungszeit wahrgenommen haben. Diese Zeitspanne wird bei der Rentenberechnung ebenso berücksichtigt, wie auch die Teilnahme an einer Rehamaßnahme. Diese ist dann anerkannt, wenn die Rentenversicherung der Kostenträger war. Je höher das Brutto Arbeitsentgelt ist, desto höher ist der prozentual abgeführte Rentenversicherungsbeitrag. Dieser wiederum beeinflusst dann die Höhe der im Alter erreichten Rentenleistung durch den Rentenversicherungsträger. Die einzige Möglichkeit einer erhöhten Rentenleistung im Alter besteht im Abschluss einer zusätzlichen Altersvorsorge. Hierfür bestehen unterschiedliche Möglichkeiten, die dann die gesetzliche Rentenleistung um die sogenannte private und freiwillige Altersrente erhöhen und ergänzen. Nähere Informationen hierzu stellen wir Ihnen auf diesen Seiten zur Verfügung.