Finanzierung der Rentenversicherung

Die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung beruht auf einem durchaus einfachen Prinzip, welches aber gleichzeitig ein schwer durchschaubares und sehr komplexes System an finanziellen Transaktionen zur Wahrung der Liquidität darstellt. Grob umrissen kann das System zur Finanzierung der Rentenversicherung als Umlageverfahren bezeichnet werden. Das eigentliche und daher sehr einfache Prinzip zur Finanzierung ist der Hintergedanke, dass die Rentenversicherungsbeiträge der im Berufsleben stehenden aktiven Versicherten dazu genutzt werden können, die gesetzlich erlangten Rentenversicherungsbezüge der nach dem Eintritt in das Rentenalter passiven Versicherten zu tragen.

Komplexe Grundlagen

Finanzierung der Rente

Finanzierung der Rente

Doch ganz so einfach wie dies im ersten Moment klingt, ist die Finanzierung der Rentenversicherung nicht. Die Umlage der Rentenversicherungsbeiträge in die Auszahlung der gesetzlichen Rentenbezüge trägt nur einen Teil der finanziellen Aufwendungen, die die Rentenversicherung erbringen muss. Die Leistung der Versicherung in Form der zustehenden Rente im Alter ist nur ein Stück des Ganzen. Hinzu kommen die weiteren finanziellen Aufwendungen in Form der von der gesetzlichen Rentenversicherung getragenen Leistungen. Die Witwen- und Waisenrente, die Erwerbsminderungsrente oder aber auch die Erwerbsunfähigkeitsrente sind hier weitere Bruchteile. Hinzu kommen alle finanziellen Leistungen, deren Träger die Rentenversicherung ist und die anhand des Sozialgesetzbuches verpflichtend sind. Große Anteile an den finanziellen Transaktionen der gesetzlichen Rentenversicherung haben alle Maßnahmen der Rehabilitation, wenn diese der Wiederaufnahme des Berufs oder der Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit dienlich sind. All die Leistungen sind nicht allein durch die Umlage des Rentenversicherungsbeitrages tragbar. Dennoch muss der gesetzliche Rentenversicherungsträger auf die Dauer und zu jedem Zeitpunkt über die nötige Liquidität verfügen um die laufenden Leistungen zu erbringen und den Zahlungen nachzukommen. Hierfür sind entsprechende Reserven vorhanden, die bei der eigenverwalteten Rentenversicherung als Nachhaltigkeitsrücklage bezeichnet werden.

Nachhaltigkeitsrücklage

Die Nachhaltigkeitsrücklage besteht aus den überschüssigen Rücklagen und betrieblichen Mitteln, die fortlaufend gebildet werden. Diese so angesammelte Reserve bildet im Endeffekt die Rücklage, die zur Nachhaltigkeit und somit zur dauerhaften und langfristigen Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherungsleistungen nötig ist. Die Nachhaltigkeitsrücklage stellt die Reserve dar, während die laufenden Rentenversicherungsbeiträge den kurzfristigen und aktuellen Liquiditätsbedarf decken sollen. Alle versicherungspflichtigen Arbeitnehmer und die jeweiligen Arbeitgeber tragen jeweils die Hälfte des laut Gesetz zu entrichtenden Rentenversicherungsbeitrages. Die Höhe des Beitragssatzes wird hierbei als fester Prozentsatz angegeben und wird vom monatlichen Bruttoeinkommen direkt einbehalten und an den zuständigen Rentenversicherungsträger abgeführt. Zuständig für die ordnungsgemäße Abführung an die Rentenversicherung sind die jeweils vom Arbeitnehmer gewählten Krankenkassen. Da im Regelfall die Hälfte des Beitrages vom Arbeitgeber erbracht wird, ist bei allen freiwillig versicherten und bei allen versicherungspflichtigen Selbstständigen eine andere Beitragserhebung vorgesehen. Diese beiden Personengruppen müssen den vollen Beitrag der Sozialabgaben in Form der Rentenversicherung und der Sozialversicherung aus eigenen Mitteln erbringen. Ausnahmeregelungen bestehen hier für Arbeitnehmer, die eine Mitgliedschaft bei der Künstlersozialversicherung- oder Künstlersozialkasse vorweisen können. Dies betrifft in erster Linie freiberuflich tätige Privatpersonen.

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