Rentenversicherungsnummer und Rentenversicherungskonto

Die Rentenversicherungsnummer ist einmalig und wird jedem in Deutschland lebenden Bürger zugeteilt. Unabhängig von Änderungen der Adresse, des Familienstandes oder des Namens bleibt die einmal zugeteilte Rentenversicherungsnummer bestehen. Sowohl für die regelmäßige Zahlung des Rentenversicherungsbeitrages als auch für die nach dem Berufsleben beantragbare Rentenzahlung ist die zugewiesene Rentenversicherungsnummer bedeutend. Diese individuelle Nummer beinhaltet unter anderem das Geburtsdatum der betreffenden Person. Anhand der einmal zugewiesenen und dauerhaft bestehen bleibenden Rentenversicherungsnummer wird das sogenannten Rentenversicherungskonto geführt und laufend aktualisiert. Im Grunde genommen stellt die Rentenversicherungsnummer gleichzeitig die Kontonummer da und ist in diesem Sinne mit einem Bankkonto bei einem beliebigen Institut vergleichbar. Auch hier sind die Kontonummern eindeutig und einer einzigen Person zugeordnet, so dass die lückenlose und kontinuierliche Buchung und Führung des Kontos gewährleistet sind.

Sozialversicherungsausweis

Rentenversicherungskonto

Rentenversicherungskonto

Die Rentenversicherungsnummer ist auf dem ausgegebenen Sozialversicherungsausweis abgedruckt und muss bei der Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit angegeben werden. In der Regel fordert der Arbeitnehmer im Rahmen der Unterlagenbeibringung die Vorlage des Sozialversicherungsausweises oder die Aushändigung einer Kopie. Aus diesem Schreiben oder Dokument geht die Rentenversicherungsnummer hervor, so dass mit der ersten Gehaltszahlung der festgelegte Rentenversicherungsbeitrag auf das zugeordnete Rentenversicherungskonto übertragen wird. Gespeichert werden bei der Kontoführung durch die gesetzliche Rentenversicherung alle personenrelevanten Daten sowie alle Daten, die für die Rentenberechnung bei Eintritt in das festgelegte Rentenalter benötigt werden.

Versicherungsverlauf und Rentenzahlung

Die Höhe der regelmäßigen Einzahlungen anhand der Rentenversicherungsnummer ist später die Grundlage für die Berechnung der zustehenden Rentenleistung. Auf dem bei der gesetzlichen Rentenversicherung geführten Rentenkonto werden alle relevanten Vorgänge lückenlos dokumentiert. Hierbei werden nicht nur die Beitragszahlungen und die somit rentenversicherungspflichtige Zeit erfasst, sondern auch alle anderen Zeiträume. Für den Versicherungsnehmer empfiehlt es sich hier im eigenen Interesse und aufgrund der Altersvorsorge stets alle Änderungen mitzuteilen und falls nötig eine freiwillige Leistung zur gesetzlichen Rentenversicherung zu erbringen. Die Erfassung auf dem Rentenversicherungskonto anhand der zugeordneten Rentenversicherungsnummer beinhaltet neben den Zeiten der Berufstätigkeit und den daraus erbrachten Beiträgen auch die Zeiten der Kindererziehung, Zeiten der Erwerbslosigkeit, alle Zeiträume der Aus- und Schulbildung sowie unter Umständen den Zeitraum eines Freiheitsentzuges. Tätigkeiten wie die Ausübung eines Berufes auf geringfügiger Basis, die Ausübung eines Midi Jobs oder aber die Tätigkeit aufgrund eines sogenannten Haushaltsschecks werden ebenfalls erfasst. Um die relevanten Zeiten vollständig und insbesondere lückenlos und richtig zu erfassen benötigt der Rentenversicherungsträger die entsprechenden Unterlagen und Nachweise.

Korrekturen und Änderungen

Jeder in Deutschland lebende Bürger kann seine Einkünfte und Tätigkeiten anhand von relevanten Kopien nachweisen und die Aktualisierung oder Richtigstellung seines geführten Rentenversicherungskontos so sicherstellen. Der Rentenanspruch bezieht sich auf die anhand des Versicherungskontos nachweisbaren rentenrechtlichen Zeiten, so dass die korrekte und vollständige Buchung in erster Linie im Interesse der betreffenden Person erfolgen muss. Ein formloser Antrag oder eine kurze Kontaktaufnahme unter Angabe der Rentenversicherungsnummer sind ausreichend, um eine aktuelle Einsicht in das geführte Konto zu erhalten. Der Rentenversicherungsträger stellt auf Wunsch einen Kontoauszug für das geführte Rentenversicherungskonto zur Verfügung. Hierbei besteht die Möglichkeit der Datenüberprüfung und nötigenfalls der Ergänzung oder Korrektur. Besteht hier Änderungs- oder Ergänzungsbedarf sind die entsprechenden Nachweise einzureichen. Dann kann die gesetzliche Rentenversicherung den bisherigen Versicherungsverlauf für das Rentenversicherungskonto und Einbeziehung aller rentenrelevanten Daten ergänzen und aktualisieren.

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